Es war in den letzten Tagen eines der beherrschenden Themen in Sozialen Medien, insbesondere auf Twitter/X: Die Hamburger Bürgerschaft, das Parlament Hamburgs, hatte einen Gesetzesentwurf vorgebracht, der das Tragen von Masken zum Selbstschutz und/oder aus medizinischen Gründen in Schulen massiv erschwert bis verunmöglicht hätte. Viele lasen den vorgelegten Entwurf als de-facto „Maskenverbot“: Bei dem Gesetzesentwurf handelte es sich an sich um ein allgemeines „Vermummungsverbot“ in Schulen. Eine „Indikation“ für das Maske-Tragen müsse vorliegen, um eine „Ausnahmeregelung“ bei der Schulleitung beantragen zu können, wobei nicht genau definiert war, was „Indikation“ meinte. So hätte es beim alten Entwurf sein können, dass die Schulleitung ein ärztliches Attest von Schüler/innen, die Maske tragen wollen, verlangen hätte können – eine massive Hürde und Einschränkung des Rechts auf Gesundheitsschutz.
So sah das auch die Initiative Protect the Kids, die sich für den Gesundheitsschutz von Schüler/innen einsetzt, die in einer Presseaussendung detailliert darauf einging:
„Am 15. Mai 2024 soll in der Hamburger Bürgerschaft eine von den Fraktionen der SPD und der Grünen eingebrachte Änderung des Paragraphen 28 des Schulgesetzes verabschiedet werden, die nach Einschätzung der Initiative #ProtectTheKids einem Maskenverbot an Schulen gleichkommt. Denn beschlossen werden soll ein allgemeines Verhüllungsverbot für Schüler:innen, von dem lediglich das „Tragen einer medizinischen Maske bei Vorliegen einer medizinischen Indikation“ ausgenommen ist. Das würde bedeuten, dass Schüler:innen sich nicht mehr eigenverantwortlich durch das Tragen einer Maske vor Infektionen schützen dürfen, denn laut Gesetzesbegründung wird dies nun auf Fälle von besonderer Vulnerabilität beschränkt. Betroffene Familien müssten fallweise bei der Schulleitung eine wie auch immer definierte „medizinische Indikation“ nachweisen und hierzu ggf. wohl auch private Krankenakten offenlegen. Der bloße Wunsch, beispielsweise in einer Wintervirenwelle sich vor Infektionen zu schützen, stellt nach Vorstellung des rot-grünen Senats offenbar keine „medizinische Indikation“ dar.“
Protect the Kids, aber auch viele andere wiesen darauf hin, dass das geplante Gesetz gegen das Grundgesetz verstoßen würde: „Die geplante Änderung des Schulgesetzes widerspricht deshalb unserer Ansicht nach dem in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierten Schutz der Gesundheit.“ Es wurde eine Rücknahme oder zumindest eine Adaption des Gesetzesentwurf gefordert. Die Einschätzung eines Verstoßes gegen das Grundgesetz wurde unter anderem vom Rechtsanwalt Martin Becker gestützt, der sich Anfang Mai mit einem offenen Schreiben an die Hamburger Bürgerschaftsfraktion der Grünen wandte.
Insbesondere auf Twitter / X gab es in den letzten Wochen viele kritische bis verzweifelte Stimmen von Eltern, die dieses „Verbot des Selbstschutzes“ ihrer Kinder nicht hinnehmen wollten, gerade angesichts der Tatsache, dass die Hamburger Schulen keine anderen Maßnahmen (wie etwa aktive Luftfilter) ergreifen, um die Gesundheit der Kinder zu schützen. Ebenso gab es eine massive Protestwelle von Betroffenen von Long Covid, MECFS und anderen „vulnerablen“ Gruppen, aber auch allgemein von Menschen, die sich für nachhaltigen Infektionsschutz vor Corona (und anderen Infektionskrankheiten) einsetzen. Kurzzeitig wurde sogar ein „Maskenflashmob“ während der Sitzung der Hamburger Bürgerschaft angedacht, um gegen das Gesetz zu protestieren.
Zum Glück zeigte der Protest Wirkung: Auf Betreiben der Hamburger Grünen wurde der Gesetzesentwurf überarbeitet und nun so formuliert, dass das Tragen von Masken zum Gesundheitsschutz in jedem Fall auch ohne ärztliches „Attest“ möglich ist und die Schulleitungen Kindern das nicht verbieten kann. Ausdrücklich wird im aktuellen Entwurf darauf hingewiesen, dass vom „Verhüllungsverbot“ das Tragen einer medizinischen Maske ausgenommen ist. Aus der Formulierung „medizinische Indikation“ wurde „medizinischer Grund“, nach Einschätzung des Anwalts und Mitglieds des bayrischen Verfassungsgerichtshofes Chan-Jo Jun eine hinreichende Änderung, um das Recht zum Selbstschutz zu garantieren (sein Videostatement hier: https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1790757277965668383) Der relevante Auszug aus dem nun beschlossenen Gesetz liest sich wie folgt:

Der Fraktionschef der Grünen Dominik Lorenzen erläuterte die Änderung mit der Begründung, „kein Maskenverbot durch die Hintertür“ beschließen zu wollen. Der NDR zitiert Lorenzen und schreibt: „Das Tragen von Schutzmasken aus Infektionsgründen sei weiterhin möglich. Schülerinnen und Schüler bräuchten dazu auch künftig kein Attest und keinen Antrag. Die zentrale Bedeutung des Infektionsschutzes sei eine Lehre aus der Corona-Pandemie. Deshalb sei der Antrag in einer Neufassung so angepasst worden.“
von Christian Klosz
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Titelbild: Symbolbild / (c) Pexels „https://www.pexels.com/de-de/foto/treppe-sommer-schule-studenten-8500629/“






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